Öffnung des Strommarktes

Seit 1. Januar 2009 können nur Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh (Firmenkunden) den Energielieferanten frei wählen. Alle übrigen Stromkunden bleiben bei ihrem bisherigen Energielieferanten und geniessen so die Vorteile der Grundversorgung. Der Preis für die Grundversorgung wird jährlich aufgrund der langfristigen Strombezugsverträge sowie der Kostenentwicklung beim Netz zu den bestmöglichsten Konditionen neu festgelegt. Im Streitfall entscheidet die Eidgenössische Elektrizitätskommission.

Tarifzeiten

Die EBM unterscheidet bei den Energie- und Netznutzungspreisen nach Hoch- und Niedertarif.