Öffnung des Strommarktes

Seit 1. Januar 2009 können nur Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh (Firmenkunden) den Energielieferanten frei wählen. Alle übrigen Stromkunden bleiben bei ihrem bisherigen Energielieferanten und geniessen so die Vorteile der Grundversorgung. Der Preis für die Grundversorgung wird jährlich aufgrund der langfristigen Strombezugsverträge sowie der Kostenentwicklung beim Netz zu den bestmöglichsten Konditionen neu festgelegt. Im Streitfall entscheidet die Eidgenössische Elektrizitätskommission.

EBM passt Strompreis an
Für das Jahr 2012 erhöht die EBM ihre Strompreise um durchschnittlich 2,1 Prozent. Gleichzeitig senkt sie den Aufpreis für Sonnenstrom markant von bisher 75 Rappen auf neu 55 Rappen je Kilowattstunde. Weiter fällt neu bei der Energie der Grundpreis weg, womit sich Stromsparen noch stärker als bisher lohnt.

Die durchschnittliche Strompreiserhöhung von 2.1% ab 1. Januar 2012 setzt sich aus einem unveränderten Energiepreis und einer dem Gesetz entsprechenden Preisanpassung für die Netznutzung zusammen. Die hohe Qualität der Netze und damit verbunden eine zuverlässige Stromversorgung der Kunden haben grosse Priorität. Deshalb setzt die EBM auch weiterhin alles daran, dass die notwendigen Investitionen für den Erhalt und den Ausbau des Verteilnetzes getätigt werden können. Insgesamt entstehen mit der Preisanpassung für einen mittleren Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 4500 Kilowattstunden Mehrkosten von rund 4.60 Franken pro Monat. Je nach Kundengruppe und Bezugsprofil fällt die Preisänderung für die einzelnen Kunden unterschiedlich aus. Die Strompreise der EBM dürften sich dank der kundenfreundlichen Unternehmenspolitik der Genossenschaft auch 2012 unter dem schweizerischen Mittelwert bewegen.

 

Tarifzeiten

Die EBM unterscheidet bei den Energie- und Netznutzungspreisen nach Hoch- und Niedertarif.