Die wichtigsten Fragen und Antworten zum EBM Energiefonds
Wer kann einen Antrag auf Fördergelder stellen?
Berechtigt sind EBM-Genossenschafter, die sich als Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer, zum Ziel gesetzt haben, an ihrem Gebäude energiesparende Massnahmen vorzunehmen, neue erneuerbare Energien zu nutzen oder die Energieeffizienz zu verbessern.
Was für Projekte werden gefördert?
Beiträge gibt es für eine Totalsanierung oder Sanierung einzelner Teile der Gebäudehülle, für Wärmepumpen, für Wärmepumpen kombiniert mit Photovoltaikanlagen, für Photovoltaikanlagen, für Sonnenkollektoranlagen und für Projekte, welche die Energieeffizienz verbessern.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Beiträge werden je nach Projekt pro Quadratmeter oder pauschal ausgerichtet.
Was für planerische Grundlagen sind dem Gesuch beizulegen?
Das Gesuch muss eine Projektbeschreibung, die Planungsunterlagen und einen Terminplan enthalten.
Wer entscheidet über die Gesuche?
Die Gesuche werden von der EBM evaluiert. Sie entscheidet abschliessend über die Förderung eines Projekts.
Wie muss man vorgehen?
Das Gesuchsformular kann direkt hier ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Können weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden?
Eine Unterstützung durch die EBM schliesst nicht aus, dass weitere, beispielsweise kantonale Fördergelder geltend gemacht werden können.