Öffnung des Strommarktes
Seit 1. Januar 2009 können Endverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 100 000 kWh den Energielieferanten frei wählen oder, wie alle übrigen Stromkunden, bei ihrem bisherigen Energielieferanten bleiben. Somit können sie von den Vorteilen der Grundversorgung profitieren oder auch ein Strompreismodell der EBM für die freie Netznutzung wählen. Der Preis für die Grundversorgung wird jährlich aufgrund der langfristigen Strombezugsverträge sowie der Kostenentwicklung beim Netz zu den bestmöglichsten Konditionen neu festgelegt. Im Streitfall entscheidet die Eidgenössische Elektrizitätskommission.
Tarifzeiten
Die EBM unterscheidet bei den Energie- und Netznutzungspreisen nach Hoch- und Niedertarif .